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Einreise nach Malaysia

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Zur Einreise in Malaysia braucht man kein Visum, aber man sollte sehr auf die Gültigkeit des Reisepasses achten. Außerdem muss die die Digital Arrival Card ab 3 Tage vor Anreise ausgefüllt werden.

Aktualisierung 01.11.2025

Seit dem 1. Dezember 2023 ist es notwendig vor Ankunft in Malaysia eine elektronische Einreisemeldung auszufüllen. Die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) ist ab 72 Stunden vor Einreise unter vorangegangenem Link kostenlos abrufbar. In letzter Zeit finden sich im Internet verschiedenste Anbieter, die den Eindruck erwecken, die MDAC wäre kostenpflichtig. Dies ist nicht der Fall und der kostenpflichtige Bezug der Karte über eine dieser nicht-offiziellen Zwischenhändlerseiten bringt keinerlei Vorteile mit sich.

Die malaysischen Autoritäten fordern einen Reisepass, der 6 Monate über die Reise hinaus gültig ist. Sie sind sehr strikt mit der Einhaltung dieser Frist. Dieselben Vorschriften gelten für die Einreise nach Singapur.

Einen sehr nützlichen Tipp für Reisen mit Kindern haben wir von unserer Kundin Frau D. bekommen, die dieses Jahr im Sommer mit Ihrer Familie sowohl Singapur als auch Malaysia besucht hat. Zwar ist der Kinderausweis zulässig, aber in beiden Ländern so gut wie unbekannt und zudem nicht maschinenlesbar. Beides führt dazu, dass man unnötige zusätzliche Wartezeit einkalkulieren muss, bis eine entsprechend geschulte Aufsichtsperson informiert und die Sicherheitsprüfung händisch vollzogen ist. Daher raten wir dazu, den Kinderausweis vor Reiseantritt durch einen normalen Reisepass zu ersetzen.

Bei der Ankunft in Malaysia bekommen Sie ein Besuchervisum in Form eines Stempels im Reisepass mit einer Gültigkeit von 3 Monaten. Das ist die maximale Aufenthaltsdauer in Malaysia ohne Visum. 

Haftungsausschluss: Die von den malaysischen Behörden festgelegten Vorschriften, z.B. im Bezug auf die Einreise können sich schnell ändern und Vive Malaysia übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Aktualisierung der auf dieser Seite veröffentlichten Informationen. Wir können hierüber auch telefonisch keine weiteren Auskünfte geben. Bitte konsultieren Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und der malaysischen Botschaft bzw. des Konsulats.